
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Erbringung von Leistungen der G.M.S Glanz Meister Service,
Anschrift: Buchenweg 2, 64579 Gernsheim.
Geschäftsführer: Mohammad Sahyoun
Steuernummer: 021 863 32684
USt-IdNr.: DE 367331260
§ 1 Allgemeines
§ 2 Art, Umfang und Auftragsdauer
§ 3 Objekteinweisung
§ 4 Leistungen GMS Glanz Meister Service
§ 5 Umfang und Durchführung der Leistungen
§ 6 Reinigungsmittel und Geräte
§ 7 Leistungen des Auftraggebers
§ 8 Reklamationen
§ 9 Vergütung
§ 10 Haftung und Haftungsbegrenzung
§ 11 Abwerbung
§ 12 Rechtsnachfolge
§ 13 Lohn- und Preisgleitklausel
§ 14 Unterbrechung Reinigung
§ 15 Datenschutz
§ 16 Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen
§ 1 Allgemeines – Allgemeine Hinweise
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die durch G.M.S Glanz Meister Service (im Folgenden „Dienstleister“) erbracht werden.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als Vertragsbestandteil an.
- Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.
Mündliche Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsführung gültig.
§2 Art, Umfang, Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird für eine flexible Laufzeit von 12 Monaten geschlossen – gültig für Privatkunden sowie kleine Gewerbekunden (z. B. Büros, Praxen, Kanzleien).
- Kündigung:
Eine Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende möglich – ohne Angabe von Gründen.
Wird nicht gekündigt, endet der Vertrag nach Ablauf der 12 Monate automatisch. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
- Vertragsbeginn:
Der Vertrag beginnt mit der ersten erbrachten Reinigungsleistung.
- Schriftform:
Kündigungen oder Änderungen können unkompliziert per E-Mail erfolgen (Textform genügt).
- Gewerbliche Besonderheiten:
Bei gewerblichen Objekten (z. B. Arztpraxen, Büros) können individuelle Absprachen z. B. zur Schlüsselübergabe oder Lagerung von Reinigungsmaterialien getroffen werden – diese werden im Einzelfall separat vereinbart.
5.Fristlose Kündigung:
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 3 Objekteinweisung & Zugang
- Der Auftraggeber stellt vor Beginn der ersten Reinigung die notwendigen Informationen zum Objekt zur Verfügung (z. B. Zutritt, Besonderheiten, sensible Bereiche, Gefahrenquellen).
- Bei Privatkunden erfolgt keine Schlüsselübergabe. Der Zugang wird vom Auftraggeber zum vereinbarten Termin ermöglicht (z. B. durch Anwesenheit oder Öffnung per Code/Türsprechanlage).
- Bei gewerblichen Objekten kann eine Schlüsselübergabe oder die Nutzung eines Zugangssystems vereinbart werden. Eine solche Regelung wird – falls gewünscht – separat schriftlich festgehalten.
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch eigenes Personal schuldhaft verursacht wurden und ist über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert (§10).
- Eine Anbringung von Firmenschildern oder Werbematerial erfolgt nur bei gewerblichen Objekten und ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.
§ 4 Leistungen von G.M.S Glanz Meister Service
1. Art und Qualität der Leistungen
G.M.S Glanz Meister Service verpflichtet sich, alle vereinbarten Reinigungsleistungen sorgfältig, zuverlässig und nach professionellen Standards durchzuführen.
Es wird ausschließlich geschultes und haftpflichtversichertes Personal eingesetzt.
2. Ausführung durch eigene Mitarbeiter oder geprüfte Partnerfirmen
Die Leistungen werden in der Regel von unseren eigenen Mitarbeitenden ausgeführt.
In Einzelfällen können geprüfte Subunternehmen eingesetzt werden – selbstverständlich unter Einhaltung derselben Qualitäts- und Sicherheitsstandards.
3. Reklamationen / Nachbesserung
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, innerhalb von 48 Stunden nach der Reinigung eventuelle Mängel zu melden.
G.M.S verpflichtet sich in diesem Fall zu einer kostenlosen Nachbesserung.
Bei unbegründeten Reklamationen behalten wir uns vor, die erneute Reinigung gemäß den vereinbarten Preisen zu berechnen.
4. Schlüsselregelung (gilt nur für Gewerbeobjekte)
Bei gewerblichen Objekten kann – nach schriftlicher Vereinbarung – ein Schlüssel zur Verfügung gestellt werden. Dieser wird von G.M.S vertraulich und sicher verwahrt.
Für private Haushalte erfolgt der Zugang grundsätzlich durch den Auftraggeber, eine Schlüsselübergabe ist hier nicht erforderlich.
5. Verschwiegenheit & Datenschutz
Unser Personal verpflichtet sich zur absoluten Verschwiegenheit über alle Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden.
Schränke, persönliche Gegenstände oder Dokumente des Auftraggebers werden nicht geöffnet oder eingesehen.
Gefundene Gegenstände werden unverzüglich an den Auftraggeber übergeben.
6. Keine Erfolgsgarantie bei Altschäden / starker Verschmutzung
G.M.S garantiert eine fachgerechte Reinigung, übernimmt jedoch keine Garantie für die vollständige Entfernung von tiefsitzenden Flecken, Kalkablagerungen oder langjährigen Verschmutzungen.
7. Außendarstellung
Es wird kein Firmenschild oder Werbematerial auf dem Privatgrundstück des Auftraggebers angebracht.
Diese Regel gilt gleichermaßen für private Haushalte und gewerbliche Kunden.
§ 5 Umfang und Durchführung der Leistungen
- Leistungsumfang
Der genaue Umfang der Reinigungsleistungen wird individuell im Angebot oder der Auftragsbestätigung festgelegt.
Zusätzliche Leistungen können jederzeit einvernehmlich hinzugebucht werden – nach vorheriger Absprache und Bestätigung durch den Auftraggeber.
- Durchführung der Reinigung
Regelmäßige Reinigungen finden an den vereinbarten Wochentagen und innerhalb der üblichen Arbeitszeiten statt (Montag–Freitag).
Bei notwendigen Terminänderungen stimmen sich beide Seiten rechtzeitig und unkompliziert ab.
- Feiertage & Terminverschiebungen
Fällt ein Reinigungstermin auf einen gesetzlichen Feiertag, wird der Termin – sofern möglich – innerhalb derselben oder der darauffolgenden Woche nachgeholt.
Es erfolgt keine Berechnung für nicht geleistete Arbeiten an Feiertagen.
- Urlaub oder Schließzeiten des Auftraggebers
Sollte die Reinigung aufgrund einer Abwesenheit/Schließzeit des Kunden nicht erforderlich sein (z. B. Urlaub), wird der Termin bei rechtzeitiger Mitteilung (mind. 48 Stunden vorher) nicht berechnet oder kann auf Wunsch verschoben werden.
- Zusätzliche Arbeiten / Sonderreinigungen
Besteht Bedarf an zusätzlichen Leistungen (z. B. Fensterreinigung, Tiefenreinigung, Polster, Gartenarbeiten), wird hierfür vorab ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt und nur nach Zustimmung ausgeführt.
§ 6 Reinigungsmittel und Geräte
- Der Auftragnehmer stellt alle für die Reinigung erforderlichen Geräte sowie umweltfreundliche Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf eigene Kosten zur Verfügung.
- Es werden ausschließlich professionelle, materialschonende und umweltfreundliche Reinigungsmittel verwendet, die für Mensch, Tier und Oberflächen unbedenklich sind.
- Der Auftraggeber stellt lediglich Wasser und Strom zur Nutzung während der Reinigung zur Verfügung. Eine Lagerung von Geräten oder Materialien beim Auftraggeber ist im privaten Bereich nicht erforderlich.
- Für gewerbliche Objekte (z. B. Büros, Praxen oder größere Unternehmen) gilt:
Der Auftraggeber stellt auf Wunsch einen abschließbaren Raum oder Schrank zur Verfügung, um Reinigungsgeräte und Verbrauchsmaterial sicher unterzubringen.
§ 7 Leistungen des Auftraggebers
1. Bereitstellung von Wasser und Strom:
Der Auftraggeber stellt während der Reinigung kostenfrei Wasser und Strom zur Verfügung, die für den Betrieb der Reinigungsgeräte benötigt werden.
Im privaten Bereich sind keine weiteren Leistungen erforderlich.
2. Raum- oder Gerätestellung nur bei Gewerbeobjekten:
Für größere gewerbliche Objekte (z. B. Bürokomplexe, Praxen oder öffentliche Einrichtungen) stellt der Auftraggeber auf Wunsch einen abschließbaren Raum oder Schrank zur Verfügung, zur Aufbewahrung von Reinigungsgeräten und Verbrauchsmaterial.
3. Zusätzliche Leistungen oder Notfalleinsätze:
Wird kurzfristig zusätzlicher Reinigungsbedarf oder ein Einsatz außerhalb des vereinbarten Turnus erforderlich, informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer frühzeitig.
Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet – der Preis wird vorher transparent kommuniziert.
4. Dokumentation:
Eine tägliche Unterzeichnung von Arbeitsnachweisen oder Leistungsbestätigungen ist nicht erforderlich. Bei Bedarf kann eine monatliche Abnahme oder digitale Bestätigung erfolgen.
§ 8 Reklamationen (Beanstandungen / Reklamationen)
- Rücksichtnahme bei der Durchführung:
Der Auftragnehmer führt die Reinigungsarbeiten so durch, dass Lärm und Störungen möglichst geringgehalten werden und die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden.
- Meldung von Reklamationen:
Reklamationen oder Beanstandungen müssen vom Auftraggeber möglichst zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Reinigung, schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden.
- Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers:
Im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Auftragnehmer das Recht und die Pflicht, die Leistung kostenfrei nachzubessern.
Dies erfolgt in einem angemessenen Zeitraum und nach Absprache mit dem Auftraggeber.
- Ausschluss von Ansprüchen ohne Nachbesserungsmöglichkeit:
Werden Mängel nicht innerhalb der Frist gemeldet oder keine Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt, können keine Preisnachlässe, Rechnungskürzungen oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers.
§ 9 Vergütung (Zahlung & Rechnungsstellung)
- Zahlungsziel & Rechnungsstellung:
Die Vergütung wird gemäß der individuellen Vereinbarung oder dem Angebot berechnet.
Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
- Zahlungsverzug:
Erfolgt keine Zahlung innerhalb der Frist, gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug.
In diesem Fall können Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen berechnet werden.
- Zahlungsart:
Zahlungen sind ausschließlich per Überweisung an das in der Rechnung genannte Firmenkonto zu leisten.
Bar- oder Direktzahlungen an Mitarbeiter sind nicht zulässig und gelten nicht als Zahlungsnachweis.
- Feiertagsregelung:
Reinigungsleistungen an gesetzlichen Feiertagen oder am 24.12. und 31.12. erfolgen nur nach vorheriger Absprache und können mit einem Feiertagszuschlag von bis zu 100 % berechnet werden.
- Zusatzleistungen:
Leistungen, die nicht im regulären Vertrag enthalten sind (z. B. Sonderreinigung, Notfallservice), werden separat angeboten und abgerechnet. Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Erhalt der Rechnung.
- Kündigungsrecht bei Zahlungsverzug:
Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 4 Wochen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Leistungen bis zur Begleichung offener Beträge auszusetzen.
§ 10 Haftung und Haftungsbegrenzung (Haftung & Versicherung)
- Betriebshaftpflichtversicherung:
Unser Unternehmen verfügt über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung.
Diese deckt Schäden ab, die nachweislich durch unsere Mitarbeitenden im Rahmen der erbrachten Reinigungsleistungen verursacht werden – bis zu 10.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Haftung im Schadensfall:
Wir haften für Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) unserer Mitarbeiter entstehen.
Für leichte Fahrlässigkeit haften wir, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
- Haftungsausschlüsse:
Eine Haftung ist ausgeschlossen bei Schäden:
- die durch bereits bestehende Mängel oder Defekte am Objekt entstanden sind
- die aufgrund von höherer Gewalt, technischen Defekten oder unvorhersehbaren Umständen auftreten
- die durch unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe des Auftraggebers entstehen
- die nicht im Zusammenhang mit der vereinbarten Reinigungsleistung stehen
- Meldung von Schadensfällen:
Schadensfälle müssen uns unverzüglich schriftlich gemeldet werden, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung.
Nach Ablauf des Vertrags endet unsere Haftungspflicht.
- Kein Ersatz für indirekte Schäden:
Für mittelbare Schäden (z. B. Folgeschäden, Nutzungsausfall, Verdienstausfall etc.) wird keine Haftung übernommen.
§ 11 Abwerbung (Mitarbeiter-Abwerbeverbot)
- Mitarbeiter-Abwerbung:
Das Abwerben oder der Versuch des Abwerbens der Mitarbeiter des Auftragnehmers durch den Auftraggeber gilt als grobe Vertragsverletzung.
Unter „Abwerbung“ ist jede Form der Kontaktaufnahme oder Einflussnahme zu verstehen, die darauf abzielt, Mitarbeitende zur Kündigung zu bewegen, um sie anschließend direkt zu beschäftigen – sei es für dasselbe Objekt oder andere Objekte des Auftraggebers.
- Folge bei Abwerbung:
Im Falle einer direkten oder versuchten Abwerbung ist der Auftragnehmer berechtigt, den bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen.
- Kein Vertragsstrafen Anspruch:
Es wird ausdrücklich darauf verzichtet, dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe oder Schadensersatz in Rechnung zu stellen.
Die alleinige Folge einer Abwerbung ist die sofortige Beendigung der Zusammenarbeit.
§ 12 Rechtsnachfolge (Rechtsnachfolge)
- Im Falle des Todes des Auftraggebers:
Im Todesfall des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger (z. B. Erbe) automatisch in den bestehenden Vertrag ein, sofern die Dienstleistung nicht ausschließlich auf die persönlichen Bedürfnisse des Verstorbenen ausgerichtet war (z. B. Pflegeleistungen oder persönliche Betreuung).
- Rechtsnachfolge beim Auftragnehmer:
Änderungen in der Rechtsform, Unternehmensstruktur oder Eigentümerschaft des Auftragnehmers (z. B. Verkauf, Umfirmierung) haben keine Auswirkungen auf den bestehenden Vertrag, der uneingeschränkt fortgeführt wird.
§ 13 Lohn- und Preisgleitklausel (Anpassung von Preisen und Lohnkosten)
Dieser Paragraf entfällt vollständig.
Es findet keine automatische Preis- oder Lohnerhöhung während der gesamten Vertragslaufzeit statt.
Der angebotene Preis bleibt für die Dauer des Vertrages fest und unverändert.
Jegliche späteren Anpassungen oder Preisänderungen erfolgen nur in Absprache und mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien.
§ 14 Unterbrechung der Reinigung
Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krankheit, behördliche Anordnungen), die die Durchführung der Reinigung vorübergehend unmöglich machen, wird der Reinigungsdienst ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber unterbrochen.
Es erfolgt keine Berechnung oder Rechnungsstellung für ausgefallene Termine.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausgefallene Reinigungen – wenn möglich – im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten nachzuholen.
§ 15 Datenschutz
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Daten und Informationen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu behandeln. Die Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwendet und vertraulich behandelt.
- Geschäftsnotwendige Daten werden – soweit gesetzlich zulässig – elektronisch
gespeichert und verwaltet. - Der Auftragnehmer gewährleistet die Sicherheit, der vom Auftraggeber übermittelten Daten nach dem aktuellen Stand der Technik.
- Eine Nutzung des Namens oder Logos des Auftraggebers zu Werbezwecken (z. B. als Referenz auf der Website oder in Printmedien) erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.
§ 16 Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand an ihrem Wohnsitz.
- Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. - Der Auftragnehmer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
§ 17 Kontakt & Kommunikation
Telefon: 06258 9499629
Mobil: 0151 22309181
Support: support@gms-reinigung.de
Allgemeine Anfragen: info@gms-reinigung.de
Rechnungen & Buchhaltung: rechnung@gms-reinigung.de
Webseite: www.gms-reinigung.de
AGB-Version 1.0 – Stand 07/2025
